Zusammenfassung des Klageverfahrens vom 10.11.2009
vor dem Landgericht München I Bundesverband Deutsche Tafel e.V. gegen Kindertafel-Glockenbach e.V. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung führte das Gericht in den Sach- und Streitstand ein und legte dar, dass es die Bezeichnung „Tafel“ wohl als beschreibend ansehe, was aus den eingereichten Unterlagen, so aus der Brockhaus-Enzyklopädie sowie aus den eigenen Darstellungen des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. hervorgeht. Das Gericht erkundigte sich bei der Klageseite als Antragsteller nach dem Stand der markenschutzrechtlichen Eintragung der Wortmarke „Kindertafel“ beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dieses Verfahren ist nach wie vor offen und wir gehen davon aus, dass das Deutsche Patent- und Markenamt die Wortmarke „Kindertafel“ nicht eintragen wird. Nachdem beide Organisationen gemeinnützig sind, regte das Landgericht einen Vergleich an, der zwischenzeitlich rechtskräftig ist. Unsere ehrenamtliche Arbeit geht unverändert weiter,
wir bleiben weiter frei und unabhängig!!! Nicht eine einzige Forderung der Unterlassungs- und Verzichtserklärung aus dem Schreiben Abmahnung vom 29.05.2008 konnte der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. gegen uns durchsetzen!!! Das Anerkennen von Tafelgrundsätzen (Stand 2008) war nie gefordert. Gerne erkennen wir Tafelgrundsätze an, denn sie bereichern unser Werk. Es sei erwähnt, die angefallenen Kosten für den Rechtsstreit wurden nicht durch Spenden oder Mitgliedsbeiträge finanziert, sondern anderweitig! Nachtrag: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Anmeldung des Wortes "Kindertafel" als Wortmarke durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. am 12. April 2011 rechtskräftig zurückgewiesen. Damit war der kostenträchtige Palaver des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. für die Katz. Nachtrag: 2010 wurde ein weiteres Verfahren auf Europa-Ebene in Gang gesetzt, Wie alles begann, siehe unten: |
29.05.2008 Das Wort Kindertafel ist derzeit markenschutzrechtlich nicht geschützt und frei verwendbar. Trotzdem mahnt uns der "Bundesverband Deutsche Tafel e.V.", vertreten durch die Patentanwaltskanzlei Müller-Boré ab. Wir halten das für einen Skandal! 08.06.2008 Die Kindertafel Lüneburg sendet ein Grußwort an uns zum Kampf um unseren Namen, näheres siehe im Gästebuch 09.06.2008 Wir legen Wert auf die Feststellung, daß die "Münchner Tafel e.V." derzeit n i c h t im Bundesverband Deutsche Tafel e.V. organisiert ist (siehe: Wikipedia). Wie viele Münchnerinnen und Münchner schätzen und würdigen auch wir die soziale Leistung der "Münchner Tafel" und sind ihr freundschaftlich gesonnen. 09.06.2008 Stellungnahme zur Abmahnung. 10.06.2008 Der Münchner Merkur berichtet über den skandalösen Vorgang des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. 30.07.2008 Das Vorstandsteam freut sich über den einstimmigen Beschluss der Mitgliederversammlung Münchner Tafel e.V. ------------- Beschluss: ---------- Die Münchner Tafel e.V. distanziert sich zur Abmahnung des "Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V." im Namenrechtstreit gegen die Kindertafel - Glockenbach e.V. München und würdigt das soziale Engagement der Kindertafel-Glockenbach e.V. 08.08.2008 Die Tiertafel Deutschland e.V. erhielt ebenfalls eine Abmahnung durch den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 14.08.2008 Das Deutsche Patent- und Markenamt München veröffentlicht zwei Zurückweisungen von Anträgen auf Eintragung des Namens "Kindertafel" als Wortmarke. 1. Übersicht 2. Kindertafel 3. Kindertafel Deutschland 04.02.2009 Der Kindertafel-Glockenbach e.V. wird durch das Landgericht München I mit Verfügung vom 02.02.2009 die Klage des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. vom 04.11.2008 zugestellt. Vorausgegangen waren der Beschluß vom 30.01.2009 des LG München I, die Verfügung vom 11.11.2008 des LG München I an die Klägerin mit Antwort der beauftragten Kanzlei Müller-Boré vom 24.11.2008, die Hinweisverfügung vom 03.12.2008 des LG München I an die Klägerin mit Antwort der beauftragten Kanzlei Müller-Boré vom 22.12.2008 und den Anlagen der Klageschrift K1 K2 K3 K4 K5 K6 K7 K8 K9 K10 K11 K12 K13 K14 K15 und K16 Von der Klageerhebung wußten wir bis zum 04.02.2009 nichts. Wir sind entsetzt über den Bundesverband Deutsche Tafel e.V. zum Vorgehen gegen einen kleinen, lokal arbeitenden, gemeinnützigen und mildtätig anerkannten Verein, der bedürftigen Kindern hilft. In Deutschland arbeiten Kindertafeln in Lüneburg, Neumünster, Wetzlar, Leipzig, Nordstädt, Dortmund, Bochum, Schweinfurt und vielen weiteren Städten.......... Warum sollen wir mit dem Namen Kindertafel-Glockenbach e.V. eliminiert werden? In allen Rechtsberatungen im Deutschen Patent- und Markenamt wurde uns versichert, daß das Wort Kindertafel frei verwendbar ist. Diese Frage soll das LG München I in der bevorstehenden Verhandlung mit einem Urteil klären. Es sei nochmals erwähnt, die Kindertafel- Glockenbach e.V. und die Münchner Tafel e.V. sind sich freundschaftlich gesonnen, um so unverständlicher ist das Verhalten des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. 26.02.2009 Das Klageerwiderungsschreiben wird an das Landgericht München I gefertigt. 11.03.2009 Das Landgericht München I verfügt die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 04. August 2009. 24.04.2009 Die Stellungnahme zur Klageerwiderung geht ein. Es werden die Anlagen K17, K18*, K19*, K20, K21, K22, (Schreiben Plus Warenhandelsgesellschaft mbH) K23, (Schreiben Metro Group) K24, (Schreiben Mercedes Benz) K25, (Schreiben ADAC) K26, K27, K28, K29, K30, K31*, K32*, K33*, K34, K35 und K36 beigefügt. 24.04.2009 Das Landgericht München I verfügt die Umladung zur mündlichen Verhandlung auf 10. November 2009, Saal 301 um 10 Uhr. 31.07.2009 Die Klageseite reicht bei Gericht mit Schreiben vom 31.07.2009 eine Ergänzung zum Schriftstück vom 24.04.2009 ein und benennt für die mündliche Verhandlung Zeugen. Es werden benannt: Frau Sabine Werth Berliner Tafel e.V. Frau Ursula Fahtz Magdeburger Tafel Frau Heike Vongehr Düsseldorfer Tafel e.V. Frau Inka Ibendahl Oldenburger Tafel e.V. Frau Anke Assig Bundesverband Deutsche Tafel e.V. 29.10.2009 Das Erwiderungsschreiben vom 29.10.2009 wird an das Landgericht München I versendet. 02.11.2009 Die Klageseite nimmt mit Schreiben vom 02.11.2009 Stellung auf das Erwiderungsschreiben vom 29.10.2009 10.11.2009 Vor dem Landgericht München I findet die mündliche Verhandlung statt. Nach den Ausführungen der vorsitzenden Richterin am Landgericht München I wurde folgender Vergleich geschlossen:
Die Süddeutsche Zeitung sowie der Münchner Merkur berichten in den Ausgaben vom 11.11.2009 über die Gerichtsentscheidung. Wird dem Vergleich nicht widersprochen, ist die Vereinbarung ab 11. Dezember 2009 rechtskräftig. Die ehrenamtliche Arbeit unserer Mitarbeiter geht uneingeschränkt weiter wie bisher, im täglichen Ablauf haben sich keinerlei Veränderungen ergeben. Bitte verfolgen Sie den Abschluss des Rechtsstreites weiter auf unserer Homepage. Wir danken allen, die uns beigestanden sind. 30.11.2009 Das ZDF-Magazin WISO berichtet in seiner Ausgabe über den Namensstreit zum Begriff "Tafel" Wir sind mit der Berichterstattung sehr zufrieden! 11.12.2009 Der vor dem Landgericht München I geschlossene Vergleich wurde rechtskräftig. * = Auf Wunsch des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V., vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thorsten Koerl, nehmen wir diese Anlagen aus dem Netz. |
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